Vorsorgemaßnahmen
Jeder kann Vorsorge treffen für den Fall, dass er
durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr
in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu
regeln. Dies kann mit Hilfe einer
Betreuungsverfügung, einer Vorsorgevollmacht
oder einer Patientenverfügung gesehen. Welche
Vorsorgemöglichkeit gewählt werden sollte, hängt
im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich, für den
Fall später Hilflosigkeit keine Person des
besonderen Vertrauens bevollmächtigt werden
kann und daher vom Vormundschaftsgericht eine
Betreuerin/ ein Betreuer bestellt ist.
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