einen geeignete Betreuerin/ Betreuer finden. Hat
das Vormundschaftsgericht eine Person als
Betreuerin oder Betreuer ausgewählt, kann Sie,
er nicht ohne weiteres die Betreuung ablehnen.
Gründe für die Ablehnung einer Betreuung
können sein, dass die Übernahme der Betreuung
für die ausgewählte Person unter Berücksichtigung
Ihrer familiären, beruflichen oder sonstigen
Verhältnisse unzumutbar ist. Wie läuft das
gerichtliche Verfahren ab?
Im Betreuungsverfahren wird nicht nach Aktenlage
ohne Kenntnis der Person entschieden. Das Gericht
muss bei seinen Endscheidungen in Betreuungs-
sachen den Betroffenen persönlich anhören und
sich einen unmittelbaren Eindruck von Ihnen
verschaffen. Detlev Peter
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