Sonntag, 20. März 2016

einen  geeignete   Betreuerin/  Betreuer  finden. Hat

 das       Vormundschaftsgericht       eine   Person     als

 Betreuerin    oder    Betreuer   ausgewählt, kann Sie,

 er  nicht   ohne   weiteres   die   Betreuung  ablehnen.

 Gründe     für     die     Ablehnung   einer    Betreuung

 können  sein,  dass   die  Übernahme  der  Betreuung

 für die  ausgewählte Person unter Berücksichtigung

Ihrer     familiären,     beruflichen     oder      sonstigen

 Verhältnisse     unzumutbar      ist.    Wie     läuft   das

 gerichtliche                    Verfahren                                ab?    


 Im Betreuungsverfahren wird nicht nach Aktenlage

 ohne Kenntnis der Person entschieden. Das Gericht

 muss   bei   seinen   Endscheidungen  in Betreuungs-

 sachen   den   Betroffenen   persönlich  anhören  und

 sich   einen    unmittelbaren   Eindruck   von    Ihnen

 verschaffen.            Detlev Peter
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