Sonntag, 20. März 2016

mit        der         Wahrnehmung       der       Vermögens–

 Angelegenheiten betraut hat,  ist  eine  Betreuung für

 diesen Aufgabenkreis in der Regel nicht erforderlich.

 Welche  Auswirkungen  hat eine Betreuer–Bestellung?

 Betreuerinnen  und  Betreuer  werden  grundsätzlich

 nur     für      bestimmte       Aufgabenkreise       bestellt.

Typische Fälle sind:

Aufenthaltsbestimmung, Wohnung– Angelegenheiten,

Vermögens–   Angelegenheiten,  Gesundheitsfürsorge,

Geltendmachung von Renten– und Sozialansprüchen.

Nur in wenigen schweren Fällen soll eine Betreuerin

oder   ein    Betreuer    für   alle   Angelegenheiten  des

Betreuten bestellt werden.

          „Wie bei mir“

 94                       Detlev Peter


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen