mit der Wahrnehmung der Vermögens–
Angelegenheiten betraut hat, ist eine Betreuung für
diesen Aufgabenkreis in der Regel nicht erforderlich.
Welche Auswirkungen hat eine Betreuer–Bestellung?
Betreuerinnen und Betreuer werden grundsätzlich
nur für bestimmte Aufgabenkreise bestellt.
Typische Fälle sind:
Aufenthaltsbestimmung, Wohnung– Angelegenheiten,
Vermögens– Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge,
Geltendmachung von Renten– und Sozialansprüchen.
Nur in wenigen schweren Fällen soll eine Betreuerin
oder ein Betreuer für alle Angelegenheiten des
Betreuten bestellt werden.
„Wie bei mir“
94 Detlev Peter
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