Sonntag, 20. März 2016

und      diese      Erklärungen      auch     nicht        anderen

 Personen   überlassen   wollen.    Wichtig    ist   jedoch,

 dass    Sie    sich   über   die  medizinische Situation

 und     die     rechtliche    Bedeutung   der von Ihnen

 abgegebenen       Erklärung      zuvor       ausführlich

 und      gründlich     informieren. Es empfiehlt sich,

 den      Inhalt      einer    Patientenverfügung   mit  Ihrem

 Hausarzt     zu       besprechen.     Auch     eine  Patienten-

 verfügung          sollte         schriftlich       abgefasst      und

 unterschrieben  sein,    denn      nur     so     können     Sie

 wirklich        sicher      sein,       dass       Ihre       Wünsche

 Beachtung         finden.



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