und diese Erklärungen auch nicht anderen
Personen überlassen wollen. Wichtig ist jedoch,
dass Sie sich über die medizinische Situation
und die rechtliche Bedeutung der von Ihnen
abgegebenen Erklärung zuvor ausführlich
und gründlich informieren. Es empfiehlt sich,
den Inhalt einer Patientenverfügung mit Ihrem
Hausarzt zu besprechen. Auch eine Patienten-
verfügung sollte schriftlich abgefasst und
unterschrieben sein, denn nur so können Sie
wirklich sicher sein, dass Ihre Wünsche
Beachtung finden.
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