Daher sollten Sie den Inhalt einer solchen Voll-
macht genau festlegen und eindeutige
Formulierungen wählen. Grundsätzlich bedarf die
Vorsorgevollmacht keine bestimmte Form.
Es empfiehlt sich jedoch für die spätere
Nachweisbarkeit der Erteilung und des Umfangs
der Vollmacht, diese schriftlich zu verfassen.
Die Vollmacht kann auch einen von Ihnen
beauftragten Dritten, etwa einem Notar aufgesetzt
werden. Das hat den Vorteil, dass Sie rechts-
kundigen Rat erhalten. Zudem akzeptieren
Banken und Behörden Vollmachten nur dann,
wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers durch
einen Notar beglaubigt wurde.
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