Auskunft darüber, ab wann dies möglich ist, erteilt
das für Ihren Wohnbezirk zuständige Amtsgericht.
Patientenverfügung
Patientenverfügungen dienen oft als Ergänzungen
zu den Vorsorgevorsorgevollmachten oder
Betreuungsverfügungen. Mit diesen Verfügungen
kann für den Fall, dass man sich nicht mehr selbst
äußern kann, Vorsorge getroffen werden, damit
jegliche medizinische Behandlung die dort
getroffenen Verfügungen berücksichtigt werden.
Der Inhalt einer Patientenverfügung kann also all
das sein, was Ihnen im Falle einer schweren
Erkrankung oder eines Unfalls wichtig ist, wenn
Sie sich selber nicht mehr gegenüber den
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