Sonntag, 20. März 2016

Auskunft   darüber,    ab   wann   dies   möglich  ist, erteilt

 das    für   Ihren   Wohnbezirk   zuständige  Amtsgericht.

                                Patientenverfügung

Patientenverfügungen     dienen     oft    als   Ergänzungen

zu          den              Vorsorgevorsorgevollmachten        oder

Betreuungsverfügungen.     Mit         diesen   Verfügungen

kann     für    den    Fall,   dass man sich nicht mehr selbst

 äußern      kann,     Vorsorge     getroffen    werden,  damit

 jegliche         medizinische        Behandlung       die      dort

getroffenen      Verfügungen      berücksichtigt       werden.

Der     Inhalt     einer    Patientenverfügung  kann also all

das       sein,     was     Ihnen     im   Falle   einer   schweren

Erkrankung     oder    eines     Unfalls    wichtig  ist,  wenn

Sie        sich         selber        nicht   mehr   gegenüber     den  

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