Bei der Behandlung mit ………………………. der
Nacken- Hals und Zungenmuskulatur sind
Gelegentlich Schluckstörungen beschrieben
worden, die vermutlich durch die Nähe der
behandelten Muskeln zur Schluckmuskulatur
erklärt werden können. Als spezifische Folge
einer solchen Schluckstörung kann ein sog.
Aspirationpneumonie (Lungenentzündung)
auftreten, die eine lebensbedrohliche Erkrank-
ung darstellen kann. In der beabsichtigten
Untersuchung ist keine Behandlung der Nacken,
Hals– und Zungenmuskulatur vorgesehen.
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