Samstag, 26. März 2016

Bei   der   Behandlung  mit ………………………. der

 Nacken-    Hals     und    Zungenmuskulatur    sind

 Gelegentlich      Schluckstörungen       beschrieben

 worden,     die     vermutlich   durch  die  Nähe  der

 behandelten   Muskeln   zur    Schluckmuskulatur

 erklärt   werden     können.   Als  spezifische  Folge

 einer    solchen    Schluckstörung    kann   ein   sog.

 Aspirationpneumonie             (Lungenentzündung)

 auftreten,  die   eine   lebensbedrohliche  Erkrank-

 ung    darstellen    kann.    In     der   beabsichtigten

 Untersuchung  ist  keine Behandlung der Nacken,

 Hals–     und     Zungenmuskulatur       vorgesehen.



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