Sonntag, 20. März 2016

Eine  Betreuerin  oder  ein  Betreuer  wird nur bestellt,

 wenn    das    notwendig    ist,    weil    eine   Person   ihre

 Angelegenheiten    ganz    oder    teilweise    nicht    mehr

 besorgen   kann   und   andere   Hilfsmöglichkeiten,  wie

 Unterstützung   durch   Familienangehörige,  Bekannte

 oder  Soziale  Dienste  nicht  mehr ausreichen. Solange

 es   nur   darum   geht,   dass   jemand   rein   tatsächlich

 Angelegenheiten   nicht   mehr   selbstständig  erledigen

 kann,   z. B.   seinen   Haushalt  nicht  mehr  führen, die

 Wohnung nicht  mehr  verlassen kann, rechtfertigt dies

 in  der  Regel  nicht  die     Bestellung  eines   Betreuers.

 Auch  wenn  der  Betreute vor Eintritt des Betreuung-

 falls selbst  Vorsorge  getroffen  hat, z. B. dadurch, dass

 er             seine           Person           des                Vertrauens,
                                  Detlev Peter                   93


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