Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird nur bestellt,
wenn das notwendig ist, weil eine Person ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr
besorgen kann und andere Hilfsmöglichkeiten, wie
Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte
oder Soziale Dienste nicht mehr ausreichen. Solange
es nur darum geht, dass jemand rein tatsächlich
Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen
kann, z. B. seinen Haushalt nicht mehr führen, die
Wohnung nicht mehr verlassen kann, rechtfertigt dies
in der Regel nicht die Bestellung eines Betreuers.
Auch wenn der Betreute vor Eintritt des Betreuung-
falls selbst Vorsorge getroffen hat, z. B. dadurch, dass
er seine Person des Vertrauens,
Detlev Peter 93
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