Seht jedoch keine geeignete Person zur Verfügung,
die zu ehrenamtlichen Betreuung bereit ist,
bestimmt das Gericht eine Person, die die
Betreuung berufsmäßig übernimmt. Dieser seht eine
Vergütung zu. In den Betreuungsakten fand
ich sehr viel Gesuche von der
Frau Mustermann, die an das Gericht
gerichtet waren, mit der Bitte um
Vorschuss. Sie richtet sich nach Fachwissen der
Betreuerin/ des Betreuers sowie nach dem Umfang
und der Schwierigkeit der mit der Führung der
Betreuung verbundenen Geschäfte.
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