Sonntag, 20. März 2016

Einzelne    Banken    und  Sparkassen  haben für solche

 Fälle          besondre         Geschäftsformen      geschaffen.

 Im     Einzellfall     sollten   Sie  sich  bei  Ihrem  Kredit-

 institut    erkundigen,      was       zu          beachten        ist.

Eine    Vollmacht   kann vom Vollmachtgeber, solange er

geschäftsunfähig       ist,    jederzeit  widerrufen  werden.

Es    empfiehlt    sich  auch  hier,   die  Vollmacht,  die   ja

erst    zu    einem   späteren  Zeitpunkt  wirksam werden

soll,     sorgfältig     aufzubewahren.    Sie  kann  auch  bei

einer     Person     Ihres   Vertrauens,  z. B.  einem  Notar

hinterlegt     werden.     Auch   die  Vorsorgevollmacht  da

wird         die      Möglichkeit       geschaffen,     sie       beim

Amtsgericht                         zu                                hinterlegen.  

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