Einzelne Banken und Sparkassen haben für solche
Fälle besondre Geschäftsformen geschaffen.
Im Einzellfall sollten Sie sich bei Ihrem Kredit-
institut erkundigen, was zu beachten ist.
Eine Vollmacht kann vom Vollmachtgeber, solange er
geschäftsunfähig ist, jederzeit widerrufen werden.
Es empfiehlt sich auch hier, die Vollmacht, die ja
erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden
soll, sorgfältig aufzubewahren. Sie kann auch bei
einer Person Ihres Vertrauens, z. B. einem Notar
hinterlegt werden. Auch die Vorsorgevollmacht da
wird die Möglichkeit geschaffen, sie beim
Amtsgericht zu hinterlegen.
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