Das Betreuungsrecht will Personen den notwendigen
Schutz und die erforderliche Fürsorge gewähren,
ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an
Selbstbestimmung erhalten. „Hier zu kann ich aus
eigener Erfahrung sagen, Frau Mustermann hielt sich
nicht daran und der Betreuer zwei noch weniger.“
Das persönliche Wohlergehen des hilfebedürftigen
Menschen soll im Vordergrund stehen. Betroffene
Personen können schon vor Eintritt der
Betreuungsbedürftigkeit schriftlich ihre Wünsche zur
Person und zu ihrer künftigen Lebensführung zum
Ausdruck bringen, um vorzusorgen.
„ Wer kontrolliert das?“
90 Detlev Peter
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