Sonntag, 20. März 2016

wird    das   Gericht   von Amts wegen tätig.   Das Gericht

wird      in      dem      Verfahren     die   betroffene   Person,

gegebenenfalls         auch           enge          Verwandte      des

Betroffenen     persönlich   anhören.    An  dem Verfahren

ist      die     Betreuungsbehörde     beteiligt,  dass  Gericht

wird    in   der    Regel   auch eine Sachverständige/ einen

Sachverständigen      bestellen.    Soweit    die    betroffene

Person       nicht     in     der    Lage   ist,   ihre   Rechte   im

Verfahren      selbstständig     wahrzunehmen,     wird  das

Gericht      eine      Verfahrenspflegerin/      einen   Pfleger

bestellen.      Das     Gericht   entscheidet  nach Anhörung

 aller      Beteiligten     entweder,     dass   eine   Betreuung

nicht    erforderlich    ist,    oder es stellt fest,  dass für die

Betroffene    Person    eine    Betreuung   einzurichten ist.  


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