Das Amtsgericht bestätigt Ihnen schriftlich die
Entgegennahme der Betreuungsverfügung. Sie
können Ihre Betreuungsverfügung jederzeit ändern
und auch vom Amtsgericht zurückfordern. Das
Amtsgericht wird die Verfügung jedoch nur
persönlich oder an eine von ihnen schriftlich
bevollmächtigte Person hergeben.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht sollte immer dann in
Erwägung gezogen werden, wenn es in ihrem
Verwandten– oder Freundeskreis jemanden gibt,
dem Sie voll vertrauen und der bereit ist, Ihnen
bei Eintreten der Hilfebedürftigkeit die
dann erforderliche Unterstützung zu geben.
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