Die Betreuerin oder der Betreuer werden vom
Vormundschaftsgericht bestellt.
Das Vormundschaftsgericht ist das Amtsgericht,
Betreuer zwei dachte immer, er sei durch diese
Bezeichnung automatisch mein Vormund!
Das für den ständigen Aufenthalt des Betroffenen
zuständig ist. Das Vormundschaftsgericht soll
nach Möglichkeit eine Einzelperson als Betreuer
bestellen, der ehrenamtlich tätig wird. Andernfalls
kommen eine/ ein Berufsbetreuerin/ Berufs-
betreuer, ein Betreuungsverein oder eine Behörde
in betracht. Bei der Auswahl der entsprechenden
Person kommt den Wünschen des Betroffenen
große Bedeutung zu.
98 Detlev Peter
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