Sonntag, 20. März 2016

Die   Betreuerin   oder   der  Betreuer  werden vom

 Vormundschaftsgericht                                     bestellt.

 Das   Vormundschaftsgericht  ist das Amtsgericht,

 Betreuer  zwei  dachte  immer,  er  sei  durch  diese

 Bezeichnung      automatisch     mein        Vormund!

 Das für  den ständigen Aufenthalt des Betroffenen

 zuständig   ist.    Das   Vormundschaftsgericht   soll

 nach  Möglichkeit  eine Einzelperson  als Betreuer

 bestellen, der ehrenamtlich tätig wird. Andernfalls

 kommen     eine/    ein    Berufsbetreuerin/   Berufs-

 betreuer, ein Betreuungsverein oder eine Behörde

 in betracht.   Bei  der Auswahl der entsprechenden

 Person   kommt   den   Wünschen  des  Betroffenen

 große Bedeutung zu.
 98                               Detlev Peter


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