Sonntag, 20. März 2016

Mit der  Betreuungsverfügung können Wünsche für

den    Betreuungsfall     geäußert     werden,  insbesondere

können     die     Personen   der Betreuerin/ des Betreuers

 bekannt       oder       Gewohnheiten,  die  von  der  Person

 respektiert            werden           sollen       und          weitere

 Bestimmungen      über      die  Gestaltung  des  täglichen

 Lebens        (Pflegeperson,       bevorzugte    Alten–    oder

 Pflegeheime)                       niedergelegt                   werden.

 Die             Betreuungsverfügung        sollte       schriftlich

 abgefasst    werden.     Damit gehen Sie sicher, dass Ihre

Wünsche               auch                   beachtet                werden.

Die       Betreuungsverfügung        richtet   sich  an das für

Ihren      Wohnort    zuständige   Vormundschaftsgericht.

Sie       können     die   Betreuungsverfügung einer Person  


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