Mit der Betreuungsverfügung können Wünsche für
den Betreuungsfall geäußert werden, insbesondere
können die Personen der Betreuerin/ des Betreuers
bekannt oder Gewohnheiten, die von der Person
respektiert werden sollen und weitere
Bestimmungen über die Gestaltung des täglichen
Lebens (Pflegeperson, bevorzugte Alten– oder
Pflegeheime) niedergelegt werden.
Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich
abgefasst werden. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre
Wünsche auch beachtet werden.
Die Betreuungsverfügung richtet sich an das für
Ihren Wohnort zuständige Vormundschaftsgericht.
Sie können die Betreuungsverfügung einer Person
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