Im Bereich der Vorsorge hat die Betreuerin / der
Betreuer dem Vormundschaftsgericht Rechenschaft
abzulegen. Dafür muss sie/ er ein Vermögens-
verzeichnis anlegen und regelmäßig Rechnungen
vorlegen. Beim Gericht habe ich mich beschwert,
doch die Herrn meinten alles sei in bester Ordnung.
Schickten jedoch die Antwort eigenartiger Weise an
die Adresse wo die Anschlussbehandlung stattfand.
Das ist nicht nur einmal passiert, ( wissen diese
Herrn eigentlich was draußen los ist?)
Die Umstände haben sich so entwickelt ich musste
wieder schreiben, nur diesmal schaltete ich einige
Stufen höher und trug das dem Gesetzgeber vor!
Geldgeschäfte ab einer bestimmten Höhe, Grund-
stücksgeschäfte, Kreditgeschäfte und Ähnliches
bedürften der Genehmigung durch das
Vormundschaftsgericht.
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