Sonntag, 20. März 2016

           1. Grundzüge des Betreuungsrechtes.
 Wann    wird    eine    Betreuerin   oder    ein   Betreuer

 bestellt?    Für   Erwachsene,   die   auf   Grund    einer

 psychischen    Krankheit    oder    einer    körperlichen,

 geistigen       oder       seelischen      Behinderung     ihre

 Angelegenheiten   ganz   oder   teilweise   nicht    regeln

 können, kann das Vormundschafsgericht     einen

 Betreuer bestellen. Dieser  hilft  dem betroffenen und

 vertritt ihn.   Betreuer  werden  grundsätzlich  nur für

 die Aufgaben bestellt,   für die der Betroffene wirklich

 Hilfe benötigt.  Im  Betreuungsrecht  gilt daher

 der  Grundsatz   der   Erforderlichkeit,  denn

 eine    Betreuung   stellt   immer   auch  einen

 Eingriff in  die  Rechte  des  Betroffenen dar.

    92                       Detlev Peter


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