1. Grundzüge des Betreuungsrechtes.
Wann wird eine Betreuerin oder ein Betreuer
bestellt? Für Erwachsene, die auf Grund einer
psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln
können, kann das Vormundschafsgericht einen
Betreuer bestellen. Dieser hilft dem betroffenen und
vertritt ihn. Betreuer werden grundsätzlich nur für
die Aufgaben bestellt, für die der Betroffene wirklich
Hilfe benötigt. Im Betreuungsrecht gilt daher
der Grundsatz der Erforderlichkeit, denn
eine Betreuung stellt immer auch einen
Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar.
92 Detlev Peter
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