Sonntag, 20. März 2016

wenn     ihre     Voraussetzungen   wegfallen.        Die

       beteiligten     Personen,   insbesondere  der  Betreute

       und  die  Betreuerin/  der  Betreuer, haben jederzeit

       die      Möglichkeit,     dem      Vormundschaftsgericht

       mitzuteilen,   wenn   die  Gründe für eine Betreuung

       nicht   mehr   vorliegen   und   so  auf ihre Aufhebung

       hinzuwirken        Ferner       wird     bereits      in     die

       Gerichtliche Entscheidung  über die Bestellung der

       Betreuerin/   des   Betreuers  das  Datum  des  Tages

       aufgenommen,  an   dem  das  Gericht  die  getroffene

       Maßnahme     überprüfen    muss.    Spätestens  nach

      fünf   Jahren     muss    über    die    Aufhebung    oder

      Verlängerung einer Betreuung entschieden werden.

      Wer    kann    Betreuerin    oder   Betreuer   werden?

                                            Detlev Peter                    97


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