Bei mir hat Sie nichts Verdient, es wurde ja auch
sehr wenig gemacht. Man sagte mir, um optimal zu
betreuen liegt die Obergrenze bei den zu
betreuenden Personen bei acht.
Frau Mustermann hatte fünfzig. Die Kosten,
die für Aufwendungen und Vergütungen Anfallen,
sind vom Betreuten zu tragen, wenn er über
ausreichende Mittel verfügt. Ist die betreute
Person mittellos, wird der Aufwendungssatz und
eine Vergütung aus der Staatskasse bezahlt.
Kein Wunder das wir bald Pleite sind, das so
mancher Betreuer denkt mein Geld bekomme ich
sowieso, mal schauen was sich da machen lässt?
Mancher Betreuer denkt so
Wenn ich als Betreuer nichts erreiche hat der
Staat ihm am Hals!
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