Sonntag, 20. März 2016

damit       diese      Verfügung     im  Betreuungsfall  an  das

 Vormundschaftsgericht         weiter         geleitet           wird.

 Das                    Vormundschaftsgericht             ist

 grundsätzlich           an            Ihre      Anordnung

 gebunden,       soweit        diese   nicht   eindeutig

 Ihrem       Wohl      zu     wieder   laufen    würde.

 Sie        können       Ihre   Betreuungsverfügung  auch  bei

 Ihren     persönlichen      Unterlagen     verwahren. Dabei

 sollten          Sie         jedoch       sicherstellen,     dass       die

 Verfügung     im      Betreuungsfall    auch  gefunden wird.

 In     unserem    Bundesland    gibt es zudem die

 Möglichkeit,         Betreuungsverfügungen     zur

 Verwahrung         an        das    zuständige   Amts-

 gericht       zu       übergeben.  Zuständig  ist   das

 Amtsgericht,          in          dessen     Bezirk      Sie

 wohnen.  


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