damit diese Verfügung im Betreuungsfall an das
Vormundschaftsgericht weiter geleitet wird.
Das Vormundschaftsgericht ist
grundsätzlich an Ihre Anordnung
gebunden, soweit diese nicht eindeutig
Ihrem Wohl zu wieder laufen würde.
Sie können Ihre Betreuungsverfügung auch bei
Ihren persönlichen Unterlagen verwahren. Dabei
sollten Sie jedoch sicherstellen, dass die
Verfügung im Betreuungsfall auch gefunden wird.
In unserem Bundesland gibt es zudem die
Möglichkeit, Betreuungsverfügungen zur
Verwahrung an das zuständige Amts-
gericht zu übergeben. Zuständig ist das
Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie
wohnen.
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