Sonntag, 20. März 2016

Es    gab    zu  dieser   Zeit    keinen   Anlass   gegen   den

 Bescheid  Widerspruch   einzulegen.   Da  diese  Unter-

 suchungen      über     die    Richtigkeit    immer    wieder

 überprüft   werden,   war   ein  Jahr  später  der  Wider-

 spruch umso härter.  Man wollte mir doch wirklich das

 Merkzeichen      „G“      aberkennen,        welches         für

 gehbehindert  seht,  fragte  nach,  ob   es   schon   einmal

 vorgekommen ist das  bei einem Einbeinigen Menschen

 das   zweite   nach   Jahren  nachgewachsen   ist?  Legte

 auch ein  Antwortschreiben  der  Bundeskanzlerin  bei,

 „Sie lesen richtig“ ab  und  zu  beschwere ich mich über

 Sachen   die   mir  in  der  Gesetzgebung  nicht   passen!

 Und   auf   einmal   war   ich   wieder  krank, dass Merk-

 zeichen   „G“    bekam   ich   zurück,   und  den Grad der

 Behinderung den Sie mir um 20 kürzen wollten liegt

 heute  wider und unbefristet bei 60 Grad!                                                            
      Man könnte  es  ja mal versuchen!

  88                             Detlev 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen