Es gab zu dieser Zeit keinen Anlass gegen den
Bescheid Widerspruch einzulegen. Da diese Unter-
suchungen über die Richtigkeit immer wieder
überprüft werden, war ein Jahr später der Wider-
spruch umso härter. Man wollte mir doch wirklich das
Merkzeichen „G“ aberkennen, welches für
gehbehindert seht, fragte nach, ob es schon einmal
vorgekommen ist das bei einem Einbeinigen Menschen
das zweite nach Jahren nachgewachsen ist? Legte
auch ein Antwortschreiben der Bundeskanzlerin bei,
„Sie lesen richtig“ ab und zu beschwere ich mich über
Sachen die mir in der Gesetzgebung nicht passen!
Und auf einmal war ich wieder krank, dass Merk-
zeichen „G“ bekam ich zurück, und den Grad der
Behinderung den Sie mir um 20 kürzen wollten liegt
heute wider und unbefristet bei 60 Grad!
Man könnte es ja mal versuchen!
88 Detlev
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen